So funktioniert es | Ratgeber

Gründungszuschuss nach §§ 93/94 SGB III

Aus dem ALG-I-Bezug in die Selbstständigkeit — geführt bis zum Antrag.

Starte mit dem kostenlosen Eignungs-Check. Danach begleiten wir dich strukturiert durch Businessplan, Finanzplan und die Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle — bis zum einreichungsfähigen Antragspaket für die Agentur für Arbeit.

So funktioniert es

Einstieg

Check kostenlos

Komplettpaket

149 € pro Gründer

Bescheinigung

Fachkundige Stelle

Förderung

bis zu 6 + 9 Monate

Der Weg zum Gründungszuschuss

In vier Schritten zur Tragfähigkeitsbescheinigung

1

Eignungs-Check

In unter einer Minute klären, ob der Gründungszuschuss für dich grundsätzlich in Frage kommt — mit nachvollziehbarem Ergebnis.

2

Business- & Finanzplan

Geführte Erstellung eines prüffähigen Businessplans und eines belastbaren Finanz- und Liquiditätsplans über 36 Monate.

3

Tragfähigkeitsbescheinigung

Prüfung und Stellungnahme zur Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle im Sinne des § 93 Abs. 2 SGB III (Steuerberater), auf dem Vordruck BA GZ 04.

4

Antrag bei der Agentur

Vorausgefülltes Antragspaket für Phase 1 — und eine rechtzeitige Erinnerung an den Folgeantrag für Phase 2.

Was du erhältst

Eine durchgehende Strecke — inklusive Bescheinigung

Fachkundige Stelle inklusive

Die Tragfähigkeitsbescheinigung kommt aus einer Hand: Ein Steuerberater prüft, verantwortet und unterzeichnet.

Transparenter Preis

149 € je Gründer mit Gründungszuschuss-Antrag — all-in für Businessplan, Finanzplan, Bescheinigung und Antragspaket. Der Eignungs-Check ist kostenlos.

Auch für Teams

Business- und Finanzplan einmal fürs Vorhaben, die Bescheinigung individuell pro förderwilligem Gründer — bezahlt wird nur je Gründer mit Antrag.

Sorgfältig geprüfte Unterlagen statt Textbausteine.

Deine Plan-Unterlagen werden strukturiert aufbereitet und fachlich geprüft. Die Tragfähigkeitsbescheinigung verantwortet eine fachkundige Stelle (Steuerberater) und stellt sie auf dem Vordruck „Gründungszuschuss (GZ) – Stellungnahme Fachkundige Stelle" (BA GZ 04) der Bundesagentur für Arbeit aus.