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Gründungszuschuss für zwei Personen: So funktioniert die Förderung im Team

Wenn ihr zu zweit oder zu dritt gründet, stellt jede Person ihren eigenen Antrag auf Gründungszuschuss und muss die Voraussetzungen des § 93 SGB III selbst erfüllen — insbesondere den eigenen Anspruch auf Arbeitslosengeld mit einer Restdauer von mindestens 150 Tagen (§ 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III). Die Förderung hängt an der Person, nicht am Unternehmen. Das gemeinsame Vorhaben kann noch so überzeugend sein: Wer die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird nicht gefördert, während der Mitgründer daneben durchaus gefördert werden kann.

Warum der Gründungszuschuss personenbezogen ist

Der Blick ins Gesetz macht es deutlich. § 93 Abs. 1 SGB III spricht von „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer[n], die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden". Adressat der Leistung ist also die einzelne Person, die ihre eigene Arbeitslosigkeit beendet — nicht das Unternehmen, das dabei entsteht.

Auch die Höhe folgt dieser Logik: Nach § 94 Abs. 1 SGB III entspricht die Förderung in Phase 1 dem Betrag, den die Person zuletzt als Arbeitslosengeld bezogen hat, zuzüglich monatlich 300 Euro. Dieser Betrag ist bei jedem Mitglied eines Gründungsteams ein anderer, weil er sich am individuellen Arbeitslosengeld bemisst.

Praktisch heißt das für ein Team:

Und in jedem Fall gilt: Das Gesetz sagt „können". Die Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit, für jede Person einzeln.

Gründungszuschuss für zwei Personen: Was die Rechtsform ändert

Die Rechtsform entscheidet nicht darüber, ob es den Gründungszuschuss grundsätzlich gibt — sie entscheidet mit darüber, ob du in dieser Konstruktion überhaupt als selbständig tätig giltst. Der Eignungs-Check auf der Startseite prüft deshalb zunächst nur die personenbezogenen Voraussetzungen; die Rechtsform und der sozialversicherungsrechtliche Status werden anschließend im Kundenbereich erfasst.

Einzelunternehmen oder freiberufliche Tätigkeit. Auch als Team könnt ihr getrennt als Einzelunternehmer starten und kooperieren, statt eine gemeinsame Gesellschaft zu gründen. Jeder ist dann für sich selbständig tätig.

Personengesellschaft (GbR, OHG). Die häufigste Form für kleine Gründungsteams. Jeder Gesellschafter ist im eigenen Namen unternehmerisch tätig, jeder stellt seinen eigenen Antrag, und für jeden gilt die Prüfung nach § 93 SGB III separat.

Kapitalgesellschaft (GmbH, UG). Hier wird es genauer. Als Geschäftsführer einer GmbH oder UG bist du formal Organ der Gesellschaft — und die Frage, ob du selbständig oder abhängig beschäftigt bist, entscheidet sich nicht am Titel, sondern an deiner tatsächlichen Stellung in der Gesellschaft. Wer die Gesellschaft nicht beherrscht, sondern Weisungen der Gesellschafterversammlung unterliegt, steht der abhängigen Beschäftigung nahe. Und eine abhängige Beschäftigung beendet die Arbeitslosigkeit nicht durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Sinne des § 93 Abs. 1 SGB III.

Deshalb fragt der Eignungs-Check bei GmbH und UG zusätzlich nach der Beteiligung: mindestens 50 Prozent der Anteile oder eine echte, im Gesellschaftsvertrag verankerte Sperrminorität. Dahinter steht der Gedanke, dass nur wer Beschlüsse gegen sich verhindern kann, seine Tätigkeit tatsächlich frei bestimmt — und damit selbständig ist.

Bei ungleicher Verteilung ist das besonders relevant: Wenn zwei Personen eine GmbH im Verhältnis 80 zu 20 halten, kann für die Person mit der kleinen Beteiligung die Selbständigkeit fraglich sein — und damit die Förderung insgesamt.

Ein Businessplan, mehrere Anträge

Ein gemeinsames Vorhaben braucht kein doppeltes Konzept. Der Businessplan beschreibt das Geschäftsmodell, den Markt, die Planzahlen — das ist beim Gründungsteam eine Sache und wird sinnvollerweise einmal für das Vorhaben erstellt.

Der Nachweis, den § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III verlangt, ist aber ein personenbezogener: Der Agentur für Arbeit ist die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachzuweisen, und dazu ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Das Gesetz nennt als fachkundige Stellen „insbesondere" Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Diese Aufzählung ist nicht abschließend; in der Praxis werden auch Steuerberater als fachkundige Stelle anerkannt.

Entscheidend beim Team ist die inhaltliche Konsequenz: Die Tragfähigkeit muss für jede Person tragen. Ein Vorhaben, dessen geplantes Ergebnis den Lebensunterhalt einer Person deckt, deckt ihn nicht automatisch für zwei. Wenn zwei Gründer davon leben sollen, muss die Rentabilitätsvorschau das auch hergeben. Das ist der Punkt, an dem Teamgründungen in der Prüfung am häufigsten hängen — nicht an der Rechtsform, sondern an der Frage, ob der geplante Ertrag für alle Beteiligten reicht.

Ebenfalls personenbezogen ist § 93 Abs. 2 Nr. 3 SGB III: Jede Person legt ihre eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten für die selbständige Tätigkeit dar. Bei komplementär aufgestellten Teams — eine Person Technik, eine Person Vertrieb — lohnt es sich, die jeweilige Rolle im Vorhaben klar zu beschreiben.

Was das für unser Angebot bedeutet

Wir erstellen Businessplan, Finanzplan mit Kapitalbedarf und Rentabilitätsvorschau sowie die fachkundige Stellungnahme. Der Preis beträgt 149 € brutto pro Gründer. Bei mehreren Gründern fällt der Betrag je Person mit eigenem Antrag an — weil jede Person einen eigenen Antrag stellt und jede Person eine eigene Prüfung durchläuft.

Den Ablauf im Detail findest du unter Gründungszuschuss beantragen, und was in ein prüffähiges Konzept gehört, steht im Beitrag zum Businessplan für den Gründungszuschuss.

Häufige Fragen

Können zwei Personen für dasselbe Unternehmen Gründungszuschuss bekommen?

Ja, das ist möglich, wenn beide die Voraussetzungen des § 93 SGB III jeweils selbst erfüllen. Jede Person stellt einen eigenen Antrag, jede Bewilligung ist eine eigene Ermessensentscheidung. Die Höhe unterscheidet sich, weil sie sich am zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld der jeweiligen Person bemisst (§ 94 Abs. 1 SGB III).

Was passiert, wenn nur einer von uns die 150 Tage erreicht?

Dann kommt nur diese Person für den Gründungszuschuss in Betracht. Die andere kann trotzdem mitgründen — sie wird nur nicht nach § 93 SGB III gefördert. Am gemeinsamen Vorhaben ändert das nichts.

Brauchen wir für eine GbR eine bestimmte Beteiligungsquote?

Die Frage nach der Beteiligungshöhe stellt sich vor allem bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG, weil es dort um die Abgrenzung zwischen selbständiger und abhängiger Stellung des Geschäftsführers geht. Bei einer GbR sind die Gesellschafter im eigenen Namen unternehmerisch tätig. Prüfe die konkrete Ausgestaltung trotzdem sorgfältig.

Reicht ein gemeinsamer Businessplan für beide Anträge?

Inhaltlich ist ein gemeinsames Konzept sinnvoll und üblich. Die Tragfähigkeit muss aber für jede Person tragen: Die Planzahlen müssen zeigen, dass alle Gründer vom Ergebnis leben können.

Nächster Schritt

Am schnellsten kommt ihr weiter, wenn jede Person den Eignungs-Check auf der Startseite einzeln durchgeht — er fragt genau die personenbezogenen Punkte ab: Arbeitslosengeld, Restanspruch, Hauptberuflichkeit und eine frühere Förderung. Danach wisst ihr, wer von euch überhaupt in Frage kommt. Die Rechtsform und — bei GmbH oder UG — die Beteiligungshöhe und die Beschlussfassung folgen danach im Kundenbereich, weil sie das gemeinsame Vorhaben betreffen und nicht die einzelne Person.

Die Bewilligung des Gründungszuschusses ist eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall.

Quellen§ 93 SGB III — Gründungszuschuss · § 94 SGB III — Dauer und Höhe der Förderung