Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist die schriftliche Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, mit der du der Agentur für Arbeit nachweist, dass deine Existenzgründung tragfähig ist. Das Gesetz verlangt sie ausdrücklich: „Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen" (§ 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III). Sie ist damit keine freiwillige Zusatzunterlage, sondern Teil dessen, was du für den Gründungszuschuss beibringen musst.
Warum die Agentur für Arbeit eine Tragfähigkeitsbescheinigung verlangt
Der Gründungszuschuss steht in § 93 SGB III. Nach Absatz 1 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden, einen Gründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung erhalten. Das Wort „können" ist wichtig: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch.
Absatz 2 nennt drei Voraussetzungen. Du musst
- bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, dessen Dauer bei Aufnahme der Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf § 147 Abs. 3 SGB III beruht,
- der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweisen und
- deine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegen.
Punkt 2 ist der Grund für die Bescheinigung. Das Gesetz überlässt es nicht dir selbst, die Tragfähigkeit zu behaupten, und es verlangt sie auch nicht als reine Selbsteinschätzung im Businessplan. Es schreibt eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vor – also eine fachliche Beurteilung von außen, die jemand mit eigener Sachkunde verantwortet. Die Sachbearbeitung in der Agentur für Arbeit ist keine betriebswirtschaftliche Prüfstelle; sie stützt sich für diesen Punkt auf die Einschätzung einer dritten Stelle.
Der Unterschied zu Nummer 3 lohnt sich zu merken: Bei der Tragfähigkeit geht es um das Vorhaben, bei den Kenntnissen und Fähigkeiten um dich als Person. Beides muss vorliegen, beides prüft die Agentur getrennt.
Wer fachkundige Stelle sein darf
Das Gesetz nennt im Anschluss an die Nachweispflicht Beispiele: „fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute" (§ 93 Abs. 2 SGB III).
Entscheidend an diesem Satz ist das Wort „insbesondere". Die Aufzählung im Gesetz ist damit nicht abschließend – sie zählt typische Stellen auf, schließt andere aber nicht aus. Steuerberater werden im Gesetz nicht ausdrücklich genannt; in der Praxis werden sie als fachkundige Stelle anerkannt. Wer dir etwas anderes erzählt, in die eine oder in die andere Richtung, liest den Wortlaut ungenau: Weder steht „Steuerberater" im Gesetz, noch ist die Liste geschlossen.
Die Bundesagentur für Arbeit sieht das in ihren Fachlichen Weisungen zum Gründungszuschuss (§§ 93, 94 SGB III) ebenso: Die Aufzählung in § 93 Abs. 2 Satz 2 ist nicht abschließend, und steuerberatende sowie unternehmensberatende Berufe kommen als fachkundige Stelle in Betracht.
Praktisch heißt das für dich: Du hast bei der Wahl der fachkundigen Stelle Spielraum. Für die Beurteilung einer Rentabilitätsvorschau, einer Kapitalbedarfsrechnung und der privaten Kostendeckung ist betriebswirtschaftliche und steuerliche Sachkunde die naheliegende Qualifikation – genau darin liegt der Berufsalltag einer Steuerberatungsgesellschaft.
Was in der Stellungnahme steht
Die Stellungnahme beantwortet im Kern eine einzige Frage: Ist das Vorhaben tragfähig? Sie beurteilt also nicht, ob die Geschäftsidee sympathisch oder originell ist, sondern ob die geplante selbständige Tätigkeit nach den vorgelegten Zahlen wirtschaftlich funktionieren kann.
Dafür sieht sich die fachkundige Stelle die Unterlagen an, die du erstellt hast – Geschäftskonzept, Kapitalbedarf, Finanzierung, Rentabilitätsvorschau – und prüft sie auf Plausibilität und innere Stimmigkeit. Rechnen die Zahlen? Passen Umsatzannahmen zu Kapazität und Markt? Reicht das, was am Ende übrig bleibt, für den Lebensunterhalt? Aus dieser Prüfung entsteht die Stellungnahme.
Wichtig ist, was eine solche Stellungnahme nicht ist: keine Garantie, keine Erfolgsprognose und erst recht keine Zusage der Agentur für Arbeit. Sie ist eine fachliche Beurteilung zum Zeitpunkt der Erstellung, auf Basis der Angaben, die du gemacht hast. Die Entscheidung über die Förderung trifft danach allein die Agentur für Arbeit – und zwar nach Ermessen.
Für die Stellungnahme stellt die Bundesagentur für Arbeit einen eigenen Vordruck bereit: „Gründungszuschuss (GZ) – Stellungnahme Fachkundige Stelle" (BA GZ 04), abrufbar im Downloadbereich von arbeitsagentur.de.
Businessplan und Bescheinigung: die Grundlage und die Bewertung darauf
Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung werden oft in einen Topf geworfen. Sie sind zwei verschiedene Dokumente mit zwei verschiedenen Urhebern:
| Businessplan mit Finanzplan | Tragfähigkeitsbescheinigung | |
|---|---|---|
| Wer erstellt ihn? | Du – gegebenenfalls mit Unterstützung | Die fachkundige Stelle |
| Was ist er? | Darstellung deines Vorhabens | Fachliche Bewertung dieser Darstellung |
| Perspektive | Innensicht: So plane ich | Außensicht: So beurteile ich diese Planung |
Der Businessplan ist die Grundlage, die Bescheinigung die fachliche Bewertung darauf. Deshalb lässt sich die Reihenfolge auch nicht umdrehen: Ohne belastbare Zahlen gibt es nichts zu beurteilen. Und deshalb hängt die Qualität der Stellungnahme direkt an der Qualität der Planung – was in den Businessplan für den Gründungszuschuss gehört, entscheidet mit darüber, wie tragfähig sich das Vorhaben überhaupt beurteilen lässt.
Wann eine zweite Stellungnahme nötig werden kann
Der Gründungszuschuss läuft in zwei Phasen. In Phase 1 wird für sechs Monate der Betrag geleistet, den du zuletzt als Arbeitslosengeld bezogen hast, zuzüglich monatlich 300 Euro (§ 94 Abs. 1 SGB III). Für Phase 2 können weitere neun Monate mit monatlich 300 Euro folgen, wenn du deine Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegst (§ 94 Abs. 2 SGB III). Auch das ist eine „kann"-Leistung und kein Automatismus.
Für die Bescheinigung ist ein Halbsatz in § 94 Abs. 2 SGB III relevant: Bei begründeten Zweifeln an der Geschäftstätigkeit kann die Agentur für Arbeit erneut eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen. Das ist der Regelfall nicht – der Regelfall ist die Darlegung der Geschäftstätigkeit durch geeignete Unterlagen. Aber es kann passieren, und es ist gut, davon vorher zu wissen, statt im siebten Monat davon überrascht zu werden.
Wie wir die Bescheinigung erstellen
Wir sind eine Steuerberatungsgesellschaft. Was wir anbieten, ist ein Paket aus Businessplan, Finanzplan (Kapitalbedarf und Rentabilitätsvorschau) und der fachkundigen Stellungnahme zum Preis von 149 € brutto pro Gründer. Gründet ihr zu mehreren, fällt der Betrag je Person mit eigenem Antrag an.
Der Ablauf: Du erfasst deine Angaben digital in unserem Kundenbereich. Die Steuerberatungsgesellschaft prüft die Planung fachlich und erstellt auf dieser Grundlage die Stellungnahme. Alles kommt damit aus einer Hand – die Unterlagen und ihre Beurteilung entstehen nicht an zwei Orten, die voneinander nichts wissen.
Was wir nicht sagen: dass eine Bewilligung dadurch sicher wird. Die Entscheidung liegt bei der Agentur für Arbeit, sie ist eine Ermessensentscheidung, und daran ändert keine Stellungnahme etwas. Wie der Antrag insgesamt abläuft und in welcher Reihenfolge welche Unterlagen zusammenkommen, steht unter Gründungszuschuss beantragen.
Häufige Fragen
Muss ich die Tragfähigkeitsbescheinigung selbst bezahlen?
Die fachkundige Stelle erbringt eine Leistung, die in aller Regel vergütet wird. Unser Paket aus Businessplan, Finanzplan und Stellungnahme kostet 149 € brutto pro Gründer. Was andere Stellen verlangen, ist unterschiedlich und hängt vom jeweiligen Anbieter ab.
Kann ich die Bescheinigung von meiner Hausbank bekommen?
Kreditinstitute sind im Gesetz ausdrücklich als fachkundige Stelle genannt (§ 93 Abs. 2 SGB III). Ob deine Bank diese Stellungnahmen tatsächlich ausstellt, ist eine Frage ihrer eigenen Praxis – das musst du dort erfragen.
Reicht der Businessplan allein aus?
Nein. Das Gesetz verlangt zum Nachweis der Tragfähigkeit ausdrücklich die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (§ 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III). Der Businessplan ist die Grundlage dieser Stellungnahme, ersetzt sie aber nicht.
Bedeutet eine positive Stellungnahme, dass ich gefördert werde?
Nein. Sie erfüllt eine der drei Voraussetzungen aus § 93 Abs. 2 SGB III. Die Bewilligung selbst ist eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit.
Nächster Schritt
Bevor du dich um die Bescheinigung kümmerst, lohnt sich der Blick auf die Grundvoraussetzungen – vor allem auf den Restanspruch von mindestens 150 Tagen und die Hauptberuflichkeit. Der Eignungs-Check auf der Startseite geht die wesentlichen Punkte des § 93 SGB III mit dir durch und sagt dir, wo du stehst. Er ist kostenlos, und wenn dabei herauskommt, dass der Gründungszuschuss für dich nicht in Frage kommt, hast du dir die weiteren Schritte gespart.